
Der Bundesrat hat zum Entwurf der SGB II-Novelle der Bundesregierung Stellung genommen. Darin greift er eine zentrale Forderung des Saarlandes auf, die soziale Absicherung schulischer Bildung an die Realität digitaler Lern- und Unterrichtsformen anzupassen.
30.01.2026
Saarland
Pressemeldung
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Digitale Bildungsmedien und die dafür notwendigen schulgebundenen Endgeräte sollen demnach ausdrücklich als anerkennungsfähige Lernmittel verankert werden.
Der Bundesratsantrag zur Änderung der Stellungnahme knüpft unmittelbar an das Digitale-Bildungs-Gesetz des Saarlandes an, mit dem das Land künftig verbindliche Standards für digitale Bildung geschaffen und seine Vorreiterrolle in der digitalen Bildung noch weiter ausgebaut hat. Während das Gesetz die pädagogischen und organisatorischen Grundlagen vorsieht, würde der saarländische Vorstoß im Bundesrat dafür sorgen, dass soziale Unterstützungssysteme mit der Realität digitaler Bildung Schritt halten.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Mit dem Digitalen-Bildungs-Gesetz haben wir im Saarland klar festgelegt: Digitale Bildung ist fester Bestandteil guter schulischer Bildung. Wir nehmen damit bewusst die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen ernst, die heute digital geprägt sind – in ihrem Alltag, in ihrer Kommunikation und in ihrem Lernen Bildungsland gehen wir hier voran und übernehmen Verantwortung. Wenn digitale Lernmittel heute Voraussetzung für erfolgreichen Unterricht sind, dann müssen sie auch im Sozialrecht genauso anerkannt werden, denn Digitale Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.“
„Digitale Bildung ist heute ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Mit den gemeinsam eingebrachten Änderungsanträgen des Sozial- und des Bildungsministeriums setzen wir ein klares Zeichen: Chancengleichheit in der Bildung muss auch im digitalen Zeitalter gewährleistet sein.
Konkret sieht der saarländische Bundesratsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, in § 21 Absatz 6a SGB II (Mehrbedarf für Schülerinnen und Schüler im Bürgergeld) sowie in § 30 Absatz 9 SGB XII (Mehrbedarf in der Sozialhilfe) den bisher auf gedruckte Schulbücher und gleichgestellte Arbeitshefte beschränkten Lernmittelbegriff zu erweitern.
Nach dem Antrag sollen künftig ausdrücklich digitale Substitute von Schulbüchern und Arbeitsheften, die vollständige Ausleihe digitaler solcher Bildungsmedien, sowie die vollständige Ausleihe schulgebundener mobiler Endgeräte der Schule oder des Schulträgers, einschließlich der zur Nutzung erforderlichen Betriebssoftware und des notwendigen Zubehörs als Mehrbedarf anerkannt werden können.
Damit wird klargestellt, dass digitale Bildungsmedien und die hierfür notwendigen Endgeräte eine funktionale Einheit bilden und gemeinsam als Lernmittel im Sinne des Sozialrechts zu betrachten sind.
Insbesondere schulische Leihsysteme, wie sie im Saarland im Einklang mit dem Digitalen-Bildungs-Gesetz eingeführt wurden, gewährleisten Datenschutz, IT-Sicherheit und pädagogische Steuerbarkeit und verhindern gleichzeitig eine soziale Spaltung durch unterschiedliche private Endgeräte.
Auch auf Bundesebene setzt das Saarland damit ein deutliches Signal.
Das Saarland wird sich im weiteren Verfahren im Bundesrat dafür einsetzen, dass digitale Bildungsmedien bundesweit als gleichwertige Lernmittel anerkannt werden und digitale Teilhabe sowie Chancengerechtigkeit nachhaltig gestärkt werden.
