
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt die veröffentlichten 56 Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausdrücklich und mit großer Zustimmung. Die Empfehlungen bestätigen in wesentlichen Punkten, was der DPhV seit Jahren fordert.
25.06.2026
Bundesweit
Pressemeldung
Deutscher Philologenverband (DPhV)
Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen als Einheit gedacht werden – diese Aufgabe kann nicht allein von der Schule gelöst werden, sie muss und kann nur gesamtgesellschaftlich geschultert werden.
DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing: „Diese Handlungsempfehlungen sind ein starkes und hoffnungsvolles Signal.
Daher begrüßt der DPhV besonders, dass die Kommission den Grundsatz „Safety by Design und by Default“ konsequent verankern wird: Für Social-Media-Accounts Minderjähriger sollen keine algorithmischen Feeds, keine personalisierte Werbung und keine suchend verstärkenden Funktionen oder manipulativen Designmuster gelten – und das als verbindliche Voreinstellung. Genau das fordert der DPhV seit Jahren: Plattformanbieter müssen gesetzlich verpflichtet werden, suchenfördernde Mechanismen für Minderjährige abzuschalten, Altersbeschränkungen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch ihr Produktdesign entstehen. Lin-Klitz schreibt: „Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren. Daher ist dieser Schritt richtig. Doch die Inhaftungnahme der Tech-Konzerne darf nicht nur benannt werden, sie muss gesetzlich scharf und europäisch verbindlich ausgestaltet werden und ohne Verzug umgesetzt werden.
Das gilt auch für das Thema der KI-gestützten Begleiter: Die Kommission warnt zu Recht vor sogenannten AI Companions, die durch personalisierte Interaktion emotionale Abhängigkeit erzeugen können. Der DPhV begrüßt, dass die Kommission auch hier klare Anbieterpflichten und wirksame Altersgrenzen einfordert. Lin-Klitzing: „Personalisierte Empfehlungsalgorithmen und KI-gestützte Bindungsangebote greifen in sinnvollen Entwicklungsphasen ein. Kinder dürfen digitale Suchtspiralen und parasoziale KI-Beziehungen nicht schutzlos ausgeliefert sein.“ Der DPhV fordert die Bildungspolitik daher auf, die bestehenden Regulierungslücken in KI-Verordnungen gezielt zu schließen – und gleichzeitig auf nationaler Ebene Rechtssicherheit für Schulen zu schaffen, die KI-Anwendungen pädagogisch verantwortungsvoll einsetzen wollen.
Auch wenn dies allein nicht reichen kann, begrüßte der DPhV den Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze für die eigenständige Nutzung sozialer Medien in Verbindung mit wirksamer Altersüberprüfung. Ebenso die vorgesehene familienrechtliche Verankerung älterer Medienerziehung im BGB. Schule kann und darf nicht für alle Versäumnisse in diesem Bereich allein in die Pflicht genommen werden – hier muss die gesamte Gesellschaft auf jeweils verschiedenen Ebenen Verantwortung übernehmen. Lin-Klitzing: „Gut, dass die Kommission die Rolle der Eltern stärkt und Medienbildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Kita, Jugendhilfe, Schule und Politik versteht. Nur so kann Kinder- und Jugendschutz wirksam gelingen.“
Die Kommissionsvorschläge sehen vor, private Endgeräte an Grundschulen und bis einschließlich Klasse 7 bundesweit einheitlich zu untersagen – im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen – und stirbt in den Schulgesetzen zu verankern. Ab Klasse 8 sollen Schulen unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler verbindliche Nutzungskonzepte erarbeiten. Der DPhV hat diese Regelung seit Jahren angemahnt: Lehrkräfte benötigen einen rechtlich abgesicherten Rahmen, der nicht von Schule zu Schule grundsätzlich immer wieder neu geschaffen werden muss. Schleswig-Holstein hat mit seinem schulweiten Nutzungsverbot bis Klasse 9 seit August 2025 gezeigt, dass dies umsetzbar ist. Andere Länder dürfen diesen Schritt nicht länger vorantreiben. Selbstverständlich sind die Schülerinnen und Schüler aber ab einem bestimmten Alter in die Entwicklung diesbezüglicher schulischer Regelungen einzubeziehen, denn es betrifft sie, ihre Entwicklung und ihre Teilhabemöglichkeiten.
Für den DPhV ist Medienbildung keine Zusatzaufgabe, sondern selbstverständlicher Bestandteil und verbindliche Querschnittsaufgabe in allen Fächern und Schulstufen – ebenso wie ein grundlegendes Pflichtfach Informatik notwendig ist. Die Kommission empfiehlt mit dem sogenannten „KI-Seepferdchen“ ein fundiertes KI-Grundzertifikat bereits für das Grundschulalter sowie den Aufbau einer Datenbank evaluierter Medienkompetenzprogramme für die Sekundarstufen. Der DPhV hält beides für sinnvoll, mahnt aber: Damit Schulen diese Aufgaben tatsächlich erfüllen können, brauchen Lehrkräfte finanzierte, nicht kaputt gesparte Aus- und Fortbildungsangebote sowie eine verlässliche digitale Infrastruktur, die von eigenem IT-Fachpersonal betreut wird – und nicht als Zusatzaufgabe auf dem Rücken der Lehrkräfte landet.
Abschließend appelliert der DPhV an das Bundesbildungsministerium und an die Länderministerien: Die Handlungsempfehlungen sind eine positive und belastbare Grundlage – aber sie entfalten nur dann Wirkung, wenn aus ihnen großzügig verbindliche politische Maßnahmen abgeleitet werden. Die Kommission hat ein Sofortprogramm bis Ende 2026 vorgeschlagen. Der DPhV erwartet, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Lin-Klitzing: „Kinder und Jugendliche können nicht warten, bis aus guten Empfehlungen irgendwann gute Politik wird. Was jetzt benötigt wird, ist Konsequenz in der Umsetzung – denn jeder junge Mensch, der durch entschlossenes Handeln vor einer digitalen Suchspirale bewahrt wird und mündige Medienkompetenz entwickeln kann, zählt. Verzug ist hier keine Option.“
