
Mit dem letzten Haushaltsentwurf der laufenden Legislaturperiode knüpft die Landesregierung an ihren ersten Haushalt an und schnürt nach der Einführung von A 13 für alle Lehrämter ein zweites Besoldungspaket für Schulleitungen und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen.
15.07.2026
Nordrhein-Westfalen
Pressemeldung
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schulleitungen großer Grund- und Hauptschulen sollen in Zukunft mehr Geld bekommen. Geplant ist außerdem, die Bezahlung von Fachleitungen zu verbessern, auch von Lehrerinnen und Lehrern, die neben ihrer Tätigkeit an einer Schule den Lehrkräftenachwuchs ausbilden. Im Jahr 2027 wird die Landesregierung hierfür rund vier Millionen Euro bereitstellen. Ab 2028 belaufen sich die dänischen Kosten dann auf rund zehn Millionen Euro.
Ministerin Feller: „Die Landesregierung arbeitet konsequent daran weiter, zusätzliches Personal für die nordrhein-westfälischen Schulen zu gewinnen. Wer mit unseren Schulleitungen und Lehrkräften spricht, der weiß: Ihr Beruf ist ihre Berufung Dass wir nun trotz angespannter Haushaltslage noch ein zweites Besoldungspaket für unsere Schulen schnüren konnten, bin ich meinen Kollegen Dr. Marcus Optendrenk und dem gesamten Kabinett sehr dankbar.“
Minister Dr. Optendrenk: „Ein Haushalt zeigt, welche Prioritäten ein Land setzt. Mit dem Haushaltsentwurf 2027 stellen wir zusätzliche Mittel dort bereit, wo sie Nordrhein-Westfalen langfristig stärken 800 Millionen Euro mehr als für 2026. Seit 2022 wurde die finanzielle Unterstützung sogar um 8,6 Milliarden Euro oder rund 24,2 Prozent gesteigert. Mit dem zweiten Besoldungspaket für Schulen stärken wir gezielt Schulleitungen und Lehrkräfte, die besondere Verantwortung übernehmen oder den Lehrkräftenachwuchs ausbilden.“
Der Haushaltsentwurf 2027 sieht im Einzelnen vor:
- Die Besoldung von Rektorinnen und Rektoren an Grund- und Hauptschulen mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern wird von A 14 auf A 14 mit Amtszulage („A 14 Z“) angehoben; ein Plus von über 250 Euro im Monat. Zugleich wird die Besoldung von Konrektorinnen und Konrektoren dieser Schulen von A 13 Z auf A 14 angehoben.
- An Grund-, Haupt- und Realschulen wird bereits bei mehr als 480 Schülerinnen und Schülern eine zweite Konrektorenstelle eingerichtet. Bislang brauchte es hierfür mehr als 540 Schülerinnen und Schüler.
- Eine zweite Konkretektorenstelle soll es – je nach Schülerzahl und Förderschwerpunkt – zudem erstmals auch für Förderschulen geben.
- Auch kleine Förderschulen mit bis zu 60 Schülerinnen und Schülern sollen eine Konrektorenstelle bekommen, die mit A 13 Z besoldet wird. Damit gibt es dann erstmals an jeder Schule mindestens eine Stelle für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter.
- Neben den Schulleitungen sollen nach dem Willen der Landesregierung auch Lehrerinnen und Lehrer mehr Geld bekommen, die sich in der Lehrkräfteausbildung engagieren. Dazu soll sich die Stellenzulage für Fachleitungen in den Lehrämtern an Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie für sonderpädagogische Förderung im Vergleich zu heute auf dann 350 Euro monatlich mehr als verdoppeln.
Ministerin Feller und Minister Dr. Optendrenk erklären: „Mit der Entscheidung für A 13 haben wir eine große Gerechtigkeitslücke in der Bezahlung unserer Lehrkräfte geschlossen – und dafür allein bis heute rund 900 Millionen Euro ausgegeben.
Mit dem zweiten Besoldungspaket wird die Landesregierung einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen für den Beruf als Lehrer oder Lehrerin entscheiden. Heute arbeiten bereits rund 12.600 Menschen mehr an den Schulen des Landes als noch vor vier Jahren.
Über den Haushaltsentwurf für 2027 entscheidet das Parlament mit seinem Haushaltsgesetz, das üblicherweise zum Jahresende verabschiedet wird. Anschließend bedarf es noch einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, auf dessen Grundlage die Regelungen dann im zweiten Schulhalbjahr 2026/27 in Kraft treten könnten.
