Der Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht

15 Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) erhält nur eine Minderheit der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe. Auch beim Schulbedarf und beim Mittagessen bestehen erhebliche Lücken.


20.07.2026

Bundesweit

Pressemeldung

Bertelsmann Stiftung


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    Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nimmt lediglich 37 Prozent im Anspruch ein.

unter einer Rekordverschuldung ächzenden Kommunen in der Verwaltung der Leistungen entlasten. Gerade am Beispiel des BuT könnte der Staat zeigen, dass Reformen zu einer modernen, bürgerfreundlichen und verlässlichen Verwaltung möglich sind. Zugleich ist es nötig, den Teilhabebetrag auf Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und regelmäßig anzupassen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche und regelmäßig veröffentlichte Statistik zu Anspruchsberechtigten, Nutzung, Kosten und Wirkung der einzelnen Leistungen.

„Teilhabe ist keine Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und ein gutes Aufwachsen. Die Politik sollte deshalb nicht nur die bürokratischen Hürden beseitigen, sondern auch endlich transparent machen, welche Kinder erreicht werden und welche nicht. Nur dann können Leistungen so gestaltet werden, dass sie tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen“, so Funcke.

Zusatzinformationen:

Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Leistungen, die spezifische Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen decken sollen, wenn diese aus dem Haushaltseinkommen der Familie nicht getragen werden können. Es umfasst Leistungen für Schulbedarf, ein- und mehrtägige Ausflüge an Schulen und Kitas, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung sowie Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe („Teilhabebetrag“). Der Teilhabebetrag von derzeit 15 Euro kann für Aktivitäten wie Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten verwendet werden. Er wird nach Vorlage eines Nachweises in Form von Gutscheinen, Direktzahlung an einen Anbieter oder auch an die Familien selbst ausgezahlt. Zwar reichen 15 Euro für die Mitgliedschaft im Turn- oder Fußballverein aus; Musik-, Schwimm-, oder Reitunterricht kosten dagegen deutlich mehr. Aktivitäten mit Freund:innen oder individuellen Hobbys werden nicht abgedeckt.

Eine Statistik darüber, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf das BuT hatten und wie viele es tatsächlich in Anspruch nehmen, gibt es jedoch nicht. Um eine möglichst genaue Schätzung vorzunehmen, wurde die Anzahl der Personen, die BuT-Leistungen bewilligt bekommen haben, ins Verhältnis zur Anzahl gesetzt, die die für die Bewilligung des BuT notwendigen Sozialleistungen (SGB II, SGB XII und AsylbLG) erhalten. Das wurde, soweit möglich, für unterschiedliche Teilleistungen des BuT sowie nach Altersgruppen aufgeschlüsselt. Die Daten für Kinder und Jugendliche im SGB-II-Bezug beziehen sich auf das Jahr 2025 und stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie einer auf deren Basis erstellten Sonderauswertung (beides aus dem Mai 2026); Die Daten für die jungen Menschen im AsylbLG und SGB XII wurden vom Statistischen Bundesamt erhoben und beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2024 bzw. 1. Quartal 2025.

Hier geht es zum vollständigen Factsheet: Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nich



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