„Schulbau-Milliarde“ für Sachsens Schulen

Der Freistaat Sachsen hat die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes geregelt. Von den Mitteln auch der Schulbau in Sachsen.


02.04.2026

Sachsen

Pressemeldung

Sächsisches Staatsministerium für Kultus


  • © pexels.com

    Die Schulträger haben bis zum 1. September 2026 Zeit, die Planungen für die beabsichtigten Schulbauvorhaben voranzutreiben und die erforderlichen Antragsunterlagen zusammenzustellen.

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